Sie sind sich bei der Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie / EU-Maschinenverordnung nicht sicher?
Sie haben unterschiedliche Auffassungen mit Ihrem Kunden / Lieferanten bezüglich der Anwendung der EG-Maschinenrichtlinie / EU-Maschinenverordnung?
Gerne beraten wir Sie bei der Anwendung der
EG-Maschinenrichtlinie / EU-Maschinenverordnung und der harmonisierten Normen.
Je nach Thema und Umfang greifen wir hierfür auch auf unser Netzwerk an renommierten auf das Produktrecht spezialisierten Fachanwälten und Normen-Spezialisten zurück.
Wir prüfen für Sie den Inhalt Ihrer Dokumente, der Dokumente Ihrer Zulieferer und auch von Gutachten Dritter auf Übereinstimmung mit den EU-Binnenmarktanforderungen und zeigen Ihnen ggf. die Abweichungen auf.
Gerne können wir sie im Online-Meeting oder vor Ort zu Ihrem Problem beraten. Hierbei rechnen wir die Leistung wie ein Online Inhouse-Seminar bzw. wie ein Inhouse-Seminar ab.
Schriftliche Beratungen rechnen wir wie ein Gutachten ab.
Die kosten für externe Spezialisten werden im Einzelfall vorher vereinbart. Wir reichen diese transparent an Sie weiter.
Sprechen Sie uns an, damit wir mit Ihnen den Umfang abklären können und Ihnen einen Kostenvoranschlag machen können.
Wenn sich Veränderungen im Projekt ergeben sprechen wir die Kostenänderungen mit Ihnen ab.
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