Bei Vertragsverletzungen ist die Haftung der Ingenieure der Höhe nach auf die Versicherung der Ingenieure beschränkt. Die Haftung für untypische, unvorhersehbare Schäden und mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden jedweder Art, wie z.B. entgangenen Gewinn, wird, sofern nicht, wie vorstehend beschrieben, zwingend gehaftet wird, ausgeschlossen. Ebenfalls ist eine Haftung der Ingenieure für durch Computerviren, Spionageprogramme und andere schädliche Computerprogramme bewirkte Schäden ausgeschlossen.
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